Schlagwort: Schland

Gute Frage.

Denn fängt man eimal an zu fragen,

dann hören die Fragen niemals mehr auf.

Jan Böhmermann: Warum hört der Fahrradweg einfach hier auf?

Datenschlechtschutz.

Die Antwort auf große Monopolisten, die sich nicht an deutsches Datenschutzrecht halten, darf nicht sein, auf noch schlechtere Lösungen von Anbietern zu setzen, die höchstens auf dem Papier die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. Stattdessen kann eine Unabhängigkeit von Monopolisten nur langfristig sinnvoll funktionieren, wenn man auf offene Produkte setzt und diese gemeinsam mit den Communities, die an diesen oft schon über ein Jahrzehnt arbeiten, weiterentwickelt.

Lilith Wittmann: Visavid — Datensicherheit im Warteraum

Gew*innen.

Alles wird sich gendern, ganz egal was ihr meint.

Schönheit komt von *innen — nicht weinen.

Lady Gender Gaga: Alles wird sich gendern

(Die Carolin Kebekus Show vom 17. Juni 2021, via @DasErste)

AntifaGG.

§ 130 Abs. 4 StGB ist aber auch als nichtallgemeines Gesetz ausnahmsweise mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des Unrechts und Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft verursacht hat, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der historischen nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts immanent. Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des nationalsozialistischen Regimes gedeutet werden. Die Erfahrungen aus der Zerstörung aller zivilisatorischen Errungenschaften durch die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft prägen die gesamte Nachkriegsordnung und die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in die Völkergemeinschaft bis heute nachhaltig.

Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 129/2009 vom 17. November 2009: § 130 Abs. 4 StGB ist mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar

Siehe auch: Wikipedia: Wunsiedel-Entscheidung

Dattelning with Deutsche Bahn.

Fazit: Der Bahnkonzern will klimafreundlicher werden, schöpft seine Möglichkeiten aber noch nicht aus. Den Namen Klimaretter hat er so noch nicht verdient. Das Transportmittel Bahn ist hingegen unbestritten ein Klimaschützer: Güterzüge sind sechs bis sieben Mal klimaschonender als Lkw. Im Personenverkehr ist die Treibhausgasbilanz ähnlich: 55 Gramm pro Personenkilometer (g/Pkm) im Nah- und 29g/Pkm im Fernverkehr. Das Auto liegt bei 143g/Pkm beim Auto, das Flugzeug bei 214g/Pkm. Es lohnt sich also, in den Zug zu steigen - auch wenn der nicht ganz so grün ist, wie sein Anstrich suggeriert.

Katja Sodomann (hr / tagesschau): Wie "grün" ist die Bahn wirklich?