Ehegrund.

Vorschläge zur Änderung von Artikel 6 Grundgesetz (zitiert nach Teresa Bücker: Ist es radikal, die Ehe abschaffen zu wollen? SZ-Magazin, 2019-12-04):

Frauen und Männer, die Kinder aufziehen, [Kranke oder alte Menschen versorgen], stehen unter besonderem Schutz des Staates. (…) Andere Lebensgemeinschaften, die auf Dauer angelegt sind, haben Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung.

Frankfurter Frauenmanifest von 1991

 

Familien sind ungeachtet des Familienstands ihrer Mitglieder zu schützen und zu fördern. Alleinerziehende Eltern sind in besonderem Maße staatlich zu unterstützen.

Jutta Limbach (Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts von 1994 bis 2002)