BRM, BMR, RMB, RBM, MBR, MRB.

Zum 1. November 2018 tritt im Personenstandsrecht der neu eingefügte § 45a des Personenstandsgesetzes (PStG) in Kraft. Er ermöglicht eine „Neusortierung“ der bestehenden Vornamen einer Person.

Voraussetzung ist, dass die Person mehr als einen Vornamen besitzt und dass die Vornamen nach deutschem Recht gewählt wurden.

rehm-verlag: Der 1.11.2018 – ein Feiertag für den Rufnamen?